Anwaltskanzlei Böhm

Erfahrung. Vertrauen.
Lösungen.

Unser Ziel ist es, Sie sicher und ergebnisorientiert zu beraten und zu vertreten. Wenn Sie sich bei uns auch menschlich gut aufgehoben fühlen, würden wir uns sehr freuen.

Anwaltskanzlei Böhm

Erfahrung. Vertrauen.
Lösungen.

Unser Ziel ist es, Sie sicher und ergebnisorientiert zu beraten und zu vertreten.
Wenn Sie sich bei uns auch menschlich gut aufgehoben fühlen, würden wir uns sehr freuen.

Wir bieten Ihnen umfassenden Rechtsrat.

Rechtsanwältin Juliane Böhm

Ich bin seit mehr als 20 Jahren in Neuruppin und Wittenberge als Rechtsanwältin beratend und in der Prozessführung tätig. Seit 2006 bin ich Fachanwältin für Erbrecht und seit 2007 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Mit meinen Kanzleimitarbeitern in Sekretariat und Organisation stellen wir umfassende Dienstleistungen für unsere Mandanten bereit. Zudem bieten wir mit dem Leistungsschwerpunkt Steuerberatung auch die Übernahme Ihrer laufenden Buchführung an.

Erbrecht

An wen und wie übertrage ich mein Vermögen zu Lebzeiten? Wer soll mein Vermögen nach meinem Tod erhalten? Was bedeutet Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Erbscheinsverfahren und Testamentsvollstreckung? Zu Ihren Fragen in Erbangelegenheiten sind wir für Sie da.

Verkehrsrecht

Ob als Geschädigter oder Verursacher eines Unfalles, ob der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder schon erfolgt ist oder in Bußgeld- oder Strafverfahren. Wir beraten und vertreten Sie gern.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung, der Betreuungsverfügung und Vorsorgevollacht können Sie selbst regeln wer für Sie welche Entscheidungen treffen soll. Wichtig ist, dass sich wirklich Ihr Wille wiederspiegelt, also auf Sie individuell zugeschnittene Regelungen enthalten sind.

Arbeitsrecht

Unstimmigkeiten im Arbeitsverhältnis sind für den Arbeitnehmer schnell existenzbedrohend. Auch für den Arbeitgeber ist frühzeitiges Handeln notwendig. Wir besprechen Ihre Möglichkeiten und legen gemeinsam die Strategie fest und vertreten Sie.

Grundstücksrecht

Bei Grundstücksübertragungen, Streit über den Gartenzaun, Grenzstreitigkeiten oder Bescheiden von Behörden beraten und vertreten wir Sie gern.

Steuerberatung & Buchführung

Von der Buchführung bis zur Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen (u.a. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) stehen wir beratend und vertretend an Ihrer Seite.

Rechtsanwalts­­­gebühren

Die Gebühren und Auslagen unserer Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese trägt zunächst der/die Auftraggeber/in. Die voraussichtlichen Höhe der Gebühren und das Kostenrisiko werden wir besprechen. Zum Teil bestehen Ansprüche gegen Dritte auf Ersatz oder Übernahme der Rechtsanwaltskosten z.B. Ihre Rechtsschutzversicherung oder Schädiger/Verursacher.

Für Beratungen sind Gebührenvereinbarungen zu treffen. Ohne eine Vereinbarung beträgt die Gebühr für Verbraucher höchstens 250,00 € zzgl. USt. (297,50 €); für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190,00 € zzgl. USt. (226,10 €) Euro.

Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richten sich die Gebühren mit Ausnahme von straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstands-/Streitwert. Bei Rahmengebühren bemisst sich die Höhe der Gebühren u.a. nach Dauer, Wertigkeit und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit.

Beratungshilfe / Prozesskosten­hilfe

Haben Sie ein geringes Einkommen oder beziehen Sie Sozialleistungen dann können für Sie zur Rechtsverfolgung staatliche Hilfen in Betracht kommen.

Für Beratungen oder außergerichtliche Angelegenheiten kann bei dem zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Der ausgefüllte Antrag (siehe Link) ist mit den angegebenen Anlagen versehenen beim Amtsgericht einzureichen. Dort erhalten Sie einem Berechtigungsschein, der dem Anwalt vorzulegen ist. Es ist von Ihnen lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 € Euro zu zahlen. In Ausnahmefällen kann diese erlassen werden. Bitte beachten Sie, dass bei Bußgeld- und Strafsachen die Beratungshilfe nur für die Beratung nicht aber für die Vertretung bewilligt wird.

Für bestimmte Klagen vor Gericht kommt Prozesskostenhilfe (siehe Link) bei Bedürftigkeit und Aussicht auf Erfolg in Betracht. Den Antrag werden wir zusammen mit dem Anwaltsschriftsatz bei dem jeweiligen Gericht einreichen.

Anwaltskanzlei Böhm

Ihr Anwalt in Neuruppin & Wittenberge!

Erfahrung. Vertrauen. Lösungen.

03391 659201
Fontaneplatz 3
16816 Neuruppin
buero@fachanwalt-boehm.de

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DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
DATEV Mitglied
AVD - Vertrauensrechtsanwälte - Automobilclub von Deutschland